Haftungsausschluss/-begrenzungsvereinbarung gegenüber Caddies
Mit setzen des Häckchen auf der Internetseite der Caddyfy, Ringstraße 22a, 82131 Gauting, erkläre ich mich mit folgendem Haftungsausschluss/-begrenzungsvereinbarung ausdrücklich einverstanden:
A) Haftungsausschluss
1. Caddyfy haftet in keinster Weise für das Angebot, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geschäftsinfos, und/oder die Erreichbarkeit der Plattform
2. Caddyfy übernimmt keinerlei Gewährleistung/Haftung für die Ausführung des Vertrags zwischen Golfspieler(-in) und Caddie.
B) Haftungsbegrenzung
Im Übrigen haftet Caddyfy wie folgt:
1. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung, in Fällen grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie durch Caddyfy sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.
2. Caddyfy haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Caddie regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3. Im Übrigen sind Ansprüche des Caddies auf Schadensersatz gegen Caddyfy, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Sachmangel, Rechtsmangel und/oder Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z. B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch Caddyfy, deren gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
4. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von Caddyfy eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Caddyfy.
5. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Caddies ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.